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Übertragung von Arbeitgeberpflichten - aber richtig! Pflichten von Führungskräften bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Stefan Werum Consulting

Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Leiter/innen und Mitarbeiter/innen aus dem Personal- und Organisationsbereich und Führungskräfte sowie Betriebs- und Personalratsmitglieder.

Voraussetzungen: Keine

Abschluss: Qualifizierte Teilnahmebescheinigung

Beschreibung: Lernen Sie im Seminar als Führungskraft die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz kennen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz, arbeitsbedingte Gefährdungen zu ermitteln und nach einer Gefährdungsbeurteilung präventive Unfall-, Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz abzuleiten. Viele Gefährdungen können durch Führungskräfte vorausgesehen und durch eine entsprechende Unterweisung (§ 12 Arbeitsschutzgesetz) abgewendet werden, da Führungskräfte die Arbeitssituation am besten kennen. Deshalb empfehlen auch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Delegation und Übertragung von Unternehmerpflichten gemäß § 13 Arbeitsschutzgesetz an die Führungskräfte. Die Beurteilung von physischen aber auch zunehmend von psychischen Gefährdungen ist allerdings eine anspruchsvolle Zusatzaufgabe für Führungskräfte. Brisanz hat dabei auch die Haftungsrelevanz; denn wenn Führungskräfte ihren beruflichen Verpflichtungen nicht angemessen oder verzögert nachkommen, sind sie rechtlich für die Folgen verantwortlich, also haftbar zu machen.
Ziele:
Sie lernen die rechtlichen Grundlagen aus den einschlägigen Rechtsnormen (Bürgerliches Gesetzbuch, Arbeitsschutzgesetz, Schadensrecht u.a.) und der Rechtsprechung zum Thema Gefährdungsbeurteilung kennen! Sie erfahren, welche Aufgabenerledigung Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung von ihren Führungskräften erwarten können und wo die Zuständigkeit der Führungskräfte endet. Sie erhalten einen Überblick über die für die rechtssichere Umsetzung, Formerfordernisse bei Unterweisungen und der Schriftlichkeit solcher. Sie lernen Eckpunkte und Vorgehensweisen für Dienst- oder Betriebsvereinbarungen kennen! Sie tauschen sich über Praxisprobleme und Lösungsansätze aus!

Inhalte: Themenschwerpunkte:
·        Rechtsgrundlagen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheitsgesetz, DGUV II sowie der Arbeitsstättenverordnung und dazu gehörigen technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
·        Aufgaben von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften gemäß DGUV-V2
·        Rechtliche Verantwortung des Arbeitgebers bei der Abwendung von Gefährdungen
·        Verfahren bei der Delegation und Übertragung von Unternehmerpflichten an Führungskräfte
·        Haftung des Arbeitgebers, der Führungskräfte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Betriebsärzte
·        Instrumente und Methoden zur Beurteilung physischer und psychischer Beanspruchungen und Belastungen anhand von Praxisbeispielen
·        Vorgehen bei Gefährdungsbeurteilungen und Koordination von Gefährdungsbeurteilungen

Stefan Werum Consulting

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