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Sozialdatenschutz im Jugendamt
actus-IT

Zielgruppe: Behördliche Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten umgehen, Amtsleiter, Dezernenten, Personalratsmitglieder, behördliche Datenschutzbeauftragte und deren Mitarbeiter, Mitarbeiter der Sozialleistungsträger, Beschäftigte in der Sozialverwaltung (Sozial- und Jugendämter).

Voraussetzungen: Die Mindestteilnehmerzahl für das Seminar beträgt 5 Personen.

Beschreibung: Ihr Nutzen:
Die anspruchsvolle Tätigkeit in der Sozialverwaltung erfordert einen rechtssicheren Umgang mit Sozialdaten und genaue Kenntnis des Sozialdatenschutzes. Durch das Seminar „Sozialdatenschutz (Jugendamt) lernen Sie die Grundlagen sowie die Anwendungsfelder des kommunalen Sozialdatenschutzes kennen und anwenden. Angesprochen werden u. a. auch Änderungen nach der DSGVO. Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, komplexe Fragen der Zulässigkeit der Datenverarbeitung von Sozialdaten insbesondere in Prozessen des Jugendamtes zu erkennen und zu bewerten. 
Hier finden Sie den kompletten Seminarkatalog.

Inhalte: Inhalt:
Grundlagen und rechtliche Einordnung des Datenschutzes im Sozialrecht

  • Die informationelle Selbstbestimmung
  • Anwendungsfelder des kommunalen Sozialdatenschutzes
Grundlagen des Sozialdatenschutzes
  • Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung von Daten
  • Rechte von Betroffenen
Problemfelder in der Sozialleistungsverwaltung
  • Sozialdatenschutz in der Jugendhilfe
  • Aktenführung
  • Erheben von Sozialdaten in der Kinder- und Jugendhilfe
anvertraute Daten 

actus-IT

Wer wir sind: Als bundesweiter Dienstleister ist actus-IT Ihr Partner rund um die Themen „Datenschutz“ und „Datensicherheit“. Actus-IT berät und unterstützt Anbieter im Gesundheitswesen, Unternehmen, Behörden und Verwaltungen bei allen Fragen des Datenschutzes sowie der Daten-, Informations- und IT-Sicherheit. Unsere Dienstleistungspalette ist flexibel und auf die Anforderungen der Unternehmen und Organisationen individuell abgestimmt. Sie reicht von einem kostenfreien Datenschutz-Basis-Check über die Erstellung der notwendigen Datenschutzakten nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) bzw. Bundes- oder Landesdatenschutzgesetz (BDSG/LDSG), die Erstellung der notwendigen Verfahrensverzeichnisse und die Datenschutzdokumentation bis hin zur Einführung eines Datenschutzmanagementsystems nach ISO 27001. Weiterhin führen wir auf Nachfrage regelmäßige Datenschutzaudits durch und übernehmen für unsere Kunden das Mandat eines externen Datenschutzbeauftragten.

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