
Zielgruppe: Für Einkäufer, die sich das 1 x 1 des Einkaufsrechts aneignen oder Kenntnisse auffrischen wollen sowie Mitarbeiter z. B. aus Qualitätsmanagement/Disposition und Mitarbeiter und Assistenten der Geschäftsleitung mit starkem Bezug zu Einkauf und Beschaffung.
Vorteile:
Verschaffen Sie sich an nur einem Tag einen fundierten Überblick über:
- notwendige Weichenstellungen vor Abschluss von Lieferverträgen,
- Unterschiede von Kauf-, Werkvertrags- und Dienstleistungsrecht,
- Absicherungen: Vertragsstrafen, Schadenspauschalen, Eigentumsvorbehalte,
- Fehlervermeidung in Leistungsbeschreibungen,
- das Sonderrecht für Kaufleute und was es konkret bedeutet,
- Strategien bei Kollision von Einkaufs- und Lieferbedingungen,
- Maßnahmen bei Vertragskrisen und Lieferanteninsolvenzen,
- richtiges Reagieren bei geplatzten Lieferterminen.
Als Einkäufer schließen Sie täglich Verträge — kleine und große, schriftliche und mündliche. Hierfür benötigen Sie konkretes rechtliches Know-how, denn: Durch das Sonderrecht der Kaufleute gelten Einkäufer vor dem Gesetz meist automatisch als Vertragsprofis — und werden so behandelt. Legen Sie sich deshalb ein sicheres juristisches Fundament für Ihre tägliche Einkaufspraxis zu und erarbeiten Sie sich die Eckpfeiler des Einkaufsrechts an nur einem Tag!
Welche Verträge für welche Geschäfte?
Liefer- und Dienstleistungsverträge, Rahmenverträge; notwendige Inhalte und Aufbau,
Regeln für Musterverträge, Letter of Intent.
Wie haftet mein Lieferant?
OHG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG, AG, UK Ltd. — Unterschiede, Haftungsmassen.
Vorsichtsmaßnahmen gegen Lieferanteninsolvenzen, Auskunfteien, Handelsregister u. a.
Wie verhalte ich mich bei Problemen und Leistungsstörungen?
Fehler bei der Wareneingangskontrolle, Qualitäts- und Quantitätsmängel, Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadenersatz, „angemessene Fristen”, Formulierungshilfen, das 1 x 1 des Verzugs.
Was Sie über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wissen müssen
AGB-Kollision: Wie können Sie sicherstellen, dass Ihre Einkaufsbedingungen gelten?
Wieweit kann der Lieferant seine Haftung begrenzen?
Selbstbelieferungs-, Meistbegünstigungsklauseln u. a.
Der rechtssichere Vertragsschluss
Fehlerquellen in Bestellungen und Auftragsbestätigungen.
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben.
Angebote „freibleibend”.
Vertragsschluss per Fax, per Mail.
Wer muss den Vertrag unterzeichnen?
Prokura, Handlungsvollmachten.
Weitere Themen
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien, Vertragsstrafen, Schadenspauschalen, Eigentumsvorbehalte, Produkthaftung, Lieferanteninsolvenzen, INCOTERMS, Einkaufsgemeinschaften.
Weitere Infos www.haufe-akademie.de/88.10
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