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Praxisseminar Geldwäscheprävention im gewerblichen Güterhandel
Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH

Zielgruppe: Betroffen sind alle Unternehmen, die mit hochwertigen Waren Handel treiben als sog. „gewerbliche Güterhändler“ gem. § 2 Abs. Nr. 13 GwG. Besonders genannt sind dabei Juweliere, Uhren- und Edelmetallhändler, Kunst- und Antiquitätenhändler. Betroffen sind aber auch Unternehmen, die über die gesetzliche Definition der Güterhändler hinaus der Gefahr unterliegen zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden zu können.

Beschreibung: Personen, die gewerblich mit Gütern handeln gehören nach dem „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“ – kurz Geldwäschegesetz (GwG) zu der Gruppe der sogenannten "Verpflichteten". Die Kontrollen der Behörden nehmen zu. Die gesetzlichen Anforderungen an die zur Prävention Verpflichteten steigen. Dies gilt insbesondere für Güterhändler, die mit hochwertigen Gütern wie Schmuck, Edelsteinen, Kunst, Antiquitäten, Pelze, Automobilen etc. handeln.
Darüber hinaus aber auch für alle anderen Unternehmen, die durch ihr Geschäftsmodell einer Eignung zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden, unterliegen. Das GwG eine Vielzahl organisatorischer, in die Betriebsabläufe des Güterhändlers eingreifender Maßnahmen vor. Es besteht ein umfangreiches Dokumentationserfordernis, dass den Aufsichtsbehörden vorzulegen ist. Verstöße können ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit gefährden, können strafrechtlich sanktioniert sein und sind mit Geldbußen belegt.
Das Seminar gibt den Teilnehmern einen umfassenden Überblick über die Grundlagen der Geldwäsche sowie den zu erfüllenden Pflichtenkatalog. Es werden Möglichkeiten und Maßnahmen zur Erstellung der erforderlichen Prävention anhand von Praxisfällen erarbeitet. Die Teilnehmer wissen, welche Anforderungen die Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden an sie und das Unternehmen richten. Sie kennen die Möglichkeiten der Dokumentation. Die Teilnehmer sind in der Lage das Know-Your-Customer Prinzip und den risikobasierten Ansatz des GwG in der Praxis einzusetzen und kennen die Voraussetzungen der Abgabe einer Verdachtsmeldung. Güterhändler müssen ihre gesetzlichen Pflichten kennen und darüber einen Schulungsnachweis erbringen. Verletzt ein Güterhändler Pflichten des GwG drohen dem Unternehmen Geldbußen. Daneben besteht eine Gefahr der Strafbarkeit wegen sog „leichtfertiger Geldwäsche“ gem. § 261 Abs. 5 StGB und – insbes. für Organe einer Gesellschaft - eine Haftung aus §§ 30, 130 OWiG.

Inhalte: 

  •    Was bedeutet Geldwäsche
  •    Bedeutung der Geldwäsche im Güterhandel
  •    Praxisfälle, Verdachtsmeldungen
  •    Darstellung der Präventionspflichten
  •    Aufgabenkatalog eines Geldwäschebeauftragten
  •    Erstellung einer Gefährdungsanalyse
  •    Fertigung des Behördenberichts
  •    Geldwäscheprävention im Beratungsgespräch
  •    Handling von Verdachtsmeldungen
  •    Aufsicht durch Ordnungsbehörden Vorgehen, Konsequenzen
  •    Spezifische Präventionsmaßnahmen nach Größe und Ausrichtung des Unternehmens

Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH

Die Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH (DGGWP) analysiert, berät und trainiert die nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Verpflichteten – Personen bzw. Unternehmen – und unterstützt sie bei der Erfüllung und ordnungsgemäßen Umsetzung aller Pflichten aus dem Geldwäschegesetz. Zu den wesentlichen Dienstleistungen, welche die DGGWP anbietet, gehören Beratung, Analyse und Training in Fragen der Geldwäscheprävention. Schwerpunkte bilden dabei derzeit der gewerbliche Güterhandel und die Versicherungsvermittlung. Darüber hinaus zählen jedoch auch Händler hochwertiger Konsumgüter, Immobilienhändler sowie Vertreter verschiedener Kammerberufe zu unseren Kunden.

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