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Praktiker-Seminar Strategie und Taktik im Anlegerschutzprozess [§ 15 FAO]
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH

Zielgruppe: 

  • Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht;
  • Rechtsanwälte mit entsprechendem Beratungsschwerpunkt;
  • Syndizi von Banken, Sparkassen, Kapitalanlagegesellschaften, Beratungshäusern sowie sonstigen Finanzdienstleistungsinstituten;
  • Berater und Finanzdienstleister aller Art;
  • Interessierte Anleger.

Abschluss: 

§ 15 FAO

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 6 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.

Beschreibung: 

  • Klassische Beispiele der Auseinandersetzung
  • Das vorprozessuale Stadium
  • Das gerichtliche Verfahren
    • Klage
    • Klageerwiderung
    • Insbesondere: Beweisaufnahme
    • Zum Tatsachenvortrag
    • Rechtsausführungen
      • (fehlerhafte) Anlageberatung
      • Rückvergütungen
      • Prospekthaftung (insbesondere geschlossene Beteiligungen)
      • Zum Schaden
    • Urteil
    • Berufung und Revision
    • Besonderheiten im KapMuG-Verfahren

Inhalte: 

  • Klassische Beispiele der Auseinandersetzung
    • (Fehlerhafte) Anlageberatung
    • Rückvergütungen
    • Prospekthaftung
  • Das vorprozessuale Stadium
    • Beanstandung durch Kunden (Beschwerde)
      • Notwendiger Inhalt
      • Substantiierungsanforderungen
      • Informationsbeschaffung
    • Gegendarstellung
      • Ermittlung des Sachverhalts
      • Klassische Anlegerargumente
      • Rechtliche Argumentation
    • Ggf. außergerichtliche Einigung
    • Güteverfahren
    • Sonstige Möglichkeiten zur Verjährungshemmung
    • Finanzierung der Rechtsverfolgung
  • Das gerichtliche Verfahren
    • Klage
      • Zutreffender Gerichtsstand
      • Mehrere Kläger
      • Mehrere Beklagte (Anlageberater, Emittent/Fondsgesellschaft)
    • Inhalt der Klageschrift
      • Anforderungen an die Substantiierungspflicht (Sachverhalt)
      • Zur Abtretungskonstruktion
      • Beweisantritt
    • Klageerwiderung
      • Ermittlung des Sachverhalts
      • Dokumentation (WpHG-Bogen, Beratungsprotokoll bzw. Geeignetheitserklärung, Zeichnungsschein/Kaufauftrag, Gesprächsnotizen, Telefonaufzeichnungen, Sonstiges)
      • Rechtliche Würdigung
    • Insbesondere: Beweisaufnahme
      • Der Berater/der Zedent als Zeuge
      • Parteieinvernahme
      • Sachverständigenbeweis
    • Zum Tatsachenvortrag: Kläger-/Beklagtenvortrag
    • Rechtsausführungen
      • (Fehlerhafte) Anlageberatung: Argumente aus Klägersicht (Beratungsvertrag, anleger-/anlagegerechte Beratung) und Argumente aus Beklagtensicht
      • Rückvergütungen: Argumente aus Klägersicht (Kickback-Rechtsprechung, Innenprovisionen, sonstige Interessenkollisionen) und Argumente aus Beklagtensicht (Keine Relevanz der Kickback-Rechtsprechung, Aspekt der Kausalität, Verjährung)
      • Prospekthaftung (insbesondere geschlossene Beteiligungen/AIF): Argumente aus Klägersicht (Keine (rechtzeitige) Prospektübergabe, Fehlerhaftigkeit des Prospekts) und Argumente aus Beklagtensicht (Rechtzeitige Prospektübergabe, keine Fehlerhaftigkeit des Prospekts, Irrelevanz des Prospekts)
    • Zum Schaden: Schadensentstehung, Schadensberechnung, Vorteilsausgleich, Vorprozessuale Gebühren (RVG), Entgangener Gewinn, sonstige Nebenforderungen
    • Urteil
    • Besonderheiten im KapMuG-Verfahren
  • Berufung und Revision

Teilnehmerstimmen

  • "Eine herausragende Veranstaltung!"

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH

Der RWS Verlag in Köln bietet juristische Seminare für die Praxis an. Das Angebot richtet sich an Juristen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie deren Mitarbeiter. Im Mittelpunkt stehen aktuelle wirtschaftsrechtliche Themen, Foren und Tagungen sowie die Diskussion neuester Rechtsprechung. Der RWS Verlag ist ein seit 1977 etablierter Fachverlag mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht. Das Verlagsprogramm umfasst diverse Fachzeitschriften zum Insolvenzrecht, Bankrecht, Immobilienrecht und Wettbewerbsrecht sowie ein breites Spektrum wirtschaftsrechtlicher Publikationen in Form von Gesetzeskommentaren, Handbüchern, Skripten, Loseblattwerken und elektronischen Medien.

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