Insolvenzverwalter und Rechtsanwälte mit guten vergütungsrechtlichen Vorkenntnissen;
Fortgeschrittene Mitarbeiter in Anwaltskanzleien;
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Sachverständige, die sich intensiv mit Vergütungsfragen von Insolvenzverwaltern beschäftigen;
DStV-Fachberater.
Diese Veranstaltung ist eine anerkannte Pflichtfortbildung für Fachberater des DStV e.V. für das Fachgebiet "Restrukturierung und Unternehmensplanung".
Abschluss:
§ 15 FAO
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 6 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.
GOI
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Über die Anerkennung entscheidet der VID (Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.).
§ 5 DStV-FBRL
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 6 Zeitstunden, die Sie dem DStV e.V. als Fortbildungsnachweis gemäß § 5 DStV-Fachberaterrichtlinien vorlegen können.
Das Fachgebiet für diese Veranstaltung ist Sanierung und Insolvenzverwaltung.
Beschreibung:
Tipps zur Vergütung, die sich bezahlt machen
Tipps zur Optimierung und Begründung des Vergütungsanspruches
Hinweise zum Abfassen von Vergütungsanträgen
Detaillierte Erläuterungen von Zu- und Abschlagstatbeständen
Aktuelle Rechtsprechung und Folgen für die tägliche Praxis
Inhalte:
Die Bestimmung der Vergütung des Insolvenzverwalters
Praktische Hinweise zur Optimierung der Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV
Vergleichsberechnung bei Einbeziehung der Absonderungsrechte
Fortführungsüberschuss
Mindest(regel)vergütung
Zu- und Abschlagsfaktoren gemäß § 3 InsVV unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
Auswirkungen der Delegation von Tätigkeiten auf die Vergütung
Die Auslagen des Insolvenzverwalters
Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV
Zustellauslagen
Die Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Ermittlung und Begründung der maßgeblichen Berechnungsgrundlage unter Berücksichtigung der Neufassung der §§ 63 Abs. 3, 65 InsO und § 11 InsVV
Praktische Tipps zur optimalen Begründung des angemessenen Vergütungssatzes einschließlich Zu- und Abschlagstatbeständen
Mindestvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Nachträgliche Änderung des Festsetzungsbeschlusses aufgrund von Abweichungen von mehr als 20 %
Die Vergütung des (vorläufigen) Sachwalters
Die Vergütung des Treuhänders in der Wohlverhaltensphase
Die Entschädigung des Sachverständigen
Teilnehmerstimmen
"Sehr kompetente Dozentin. Eine Veranstaltung mit ‚Gewinn‘ im wahrsten Sinne."
"Das Seminar zahlt sich im wahrsten Sinne des Wortes aus." Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR
"Offene Fragen zur Vergütung sind nun geklärt!" Oliver Horn, Horn & Kollegen
"Praxisnah, durch Beispiele gut dargestellt. Tolle Dokumentation zum Nachlesen." Stephan Behr, amend rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
"Viele Anregungen erhalten, wo die eigene Vergütungspraxis kritisch überprüft werden sollte."
"Sehr viele interessante und nützliche Tipps für die tägliche Vergütungspraxis. Frau Prasser geht auf alle Fragen ein und hat immer sinnvolle Lösungsansätze parat. Vielen Dank!"
"Das Seminar hat mich in dieser Hinsicht ‚erleuchtet‘." Magdalena Konschalla
"Super Tipps für die Praxis. Gut auf Fragen außerhalb des Rahmenprogramms eingegangen. Sehr gut auf Spezialfälle eingegangen."
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
Der RWS Verlag in Köln bietet juristische Seminare für die Praxis an. Das Angebot richtet sich an Juristen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie deren Mitarbeiter. Im Mittelpunkt stehen aktuelle wirtschaftsrechtliche Themen, Foren und Tagungen sowie die Diskussion neuester Rechtsprechung. Der RWS Verlag ist ein seit 1977 etablierter Fachverlag mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht. Das Verlagsprogramm umfasst diverse Fachzeitschriften zum Insolvenzrecht, Bankrecht, Immobilienrecht und Wettbewerbsrecht sowie ein breites Spektrum wirtschaftsrechtlicher Publikationen in Form von Gesetzeskommentaren, Handbüchern, Skripten, Loseblattwerken und elektronischen Medien.