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Praktiker-Seminar Der Gläubigerausschuss und seine Mitglieder [§ 15 FAO]
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH

Zielgruppe: 

  • Insolvenzverwalter, Fachanwälte für Insolvenzrecht;
  • Rechtsanwälte mit entsprechendem Tätigkeitsschwerpunkt;
  • Restrukturierungs- und Sanierungsberater;
  • Mitarbeiter der Kreditwirtschaft aus den Bereichen Sanierung, Restrukturierung, Workout, Abwicklung, Kredit und Recht;
  • Gläubiger, insbesondere institutionelle Gläubiger;
  • Gläubigerberater;
  • Vertreter von Anleihe-Gläubigern;
  • Arbeitnehmervertreter.

Abschluss: 

§ 15 FAO

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 6 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Über die Anerkennung entscheidet der VID (Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.).

Beschreibung: 

  • Bestellung und Besetzung des Gläubigerausschusses
  • Kompetenzen des Gläubigerausschusses
  • Interne Organisation des Gläubigerausschusses
  • Haftungsgefahren und Haftungsbegrenzung für die Ausschussmitglieder
  • Der Gläubigerausschuss in Insolvenzverfahren von Anleihe-Emittenten
  • Vergütung der Ausschussmitglieder
  • Beendigung der Mitgliedschaft

Inhalte: 

  • Bestellung und Besetzung des Gläubigerausschusses
    • Bestellung des (vorläufigen) Gläubigerausschusses
      • Der vorläufige Gläubigerausschuss im Eröffnungsverfahren als Teil von Sanierungsstrategien
      • Initiative des Schuldners oder des Gerichts
      • Obligatorischer Ausschuss und fakultativer Ausschuss
      • Einverständniserklärungen der möglichen Mitglieder
      • Einfluss auf die Auswahl des vorläufigen Insolvenzverwalters/vorläufigen Sachwalters und Ermessen des Gerichts
      • Ausschlussgründe für einen vorläufigen Gläubigerausschuss
      • Bestellung nach Verfahrenseröffnung
      • Bestätigung durch die Gläubigerversammlung
    • Besetzung des Gläubigerausschusses
      • Gesetzlicher Gestaltungsspielraum, Mindestzahl, vertretene Gläubigergruppen, bestellbare Personen, Auswahlermessen des Gerichts
      • "Nichtgläubiger" als Mitglied des Ausschusses
      • Neutralitätsgebot, Gesamtvertretung der Gläubiger, Manipulationsgefahr
      • Interessen und Strategien
      • Anwaltliche Vertretung von Ausschussmitgliedern
      • Konflikte im Gläubigerausschuss
      • Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Ausschuss? – Handlungsmöglichkeiten übergangener Kreditinstitute
      • Folgen fehlerhafter Besetzung
    • Der (vorläufige) Gläubigerausschuss in der Insolvenz von Anleihe-Emittenten
      • Besondere Interessenslagen in sog. Anleihe-Insolvenzen
      • Technische Verfahrensweisen bei einer vielköpfigen Gläubigergruppe
      • Gläubigerversammlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz
      • Der gemeinsame Vertreter von Anleihe-Gläubigern als Mitglied des Gläubigerausschusses
      • Gruppenzuordnung der Anleihe-Gläubiger im Insolvenzplanverfahren und Auswirkungen auf den Gläubigerausschuss
  • Kompetenzen des Gläubigerausschusses
    • Verhältnis zwischen Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss
    • Unterstützungsfunktion
    • Überwachungsfunktion: Auskunfts- und Kontrollrechte
      • Der Ausschuss als "Aufsichtsrat des Insolvenzverfahrens"
      • Wie kann die Verfahrensabwicklung durch den Verwalter sinnvoll und effizient kontrolliert werden?
      • Kontrolle des operativen Geschäftsbetriebs
      • Kontrolle des M&A-Verfahrens
      • Unterschiede der Kontrolle von Ausschuss und Gericht
      • Kontrollmittel und Kontrolldichte (Anforderungen nach neuer BGH-Rechtsprechung)
      • Kassenprüfung (intern oder extern), zeitliche Intervalle
      • Besondere Probleme bei der Kontrolle des Schuldners in der Eigenverwaltung
      • Recht zum Antrag auf Beendigung des Schutzschirmverfahrens
    • Zustimmungs- und Mitwirkungsrechte, bedeutsame Rechtshandlungen
      • Geltendmachung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen
      • Gestaltung des Insolvenzplans (Gruppenbildung, Vergütung, Befriedigungsquoten der einzelnen Gruppen)
      • Entscheidungen im Dual-Track-Verfahren – Insolvenzplan oder Verkauf
    • Informationspflicht über Fehlverhalten gegenüber Insolvenzgericht und Gläubigerversammlung
    • Stellungnahmen zur Berichterstattung, zum Insolvenzplan, zur Rechnungslegung
    • Antrag auf Entlassung des Verwalters
  • Interne Organisation des Gläubigerausschusses
    • Beschlussgegenstände der konstituierenden Sitzung
    • Selbstorganisationspflicht – Muster für eine Geschäftsordnung
    • Einberufung
    • Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung und Stimmrechtsregelungen
    • Protokollführung, Dokumentation gegenüber dem Insolvenzgericht
  • Haftungsgefahren und Haftungsbegrenzung für die Ausschussmitglieder
    • Mögliche Pflichtverletzungen und Haftungsmaßstab
      • Pflichtverletzung durch den Ausschuss als Ganzes
      • Pflichtverletzung durch einzelne Mitglieder
    • Innen- oder Außenhaftung
    • Risikominimierung
      • Haftungsbegrenzungen
      • Haftpflicht-Versicherung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
      • Gebotene Deckungshöhen
      • Gängige Vertragsinhalte
  • Vergütung der Ausschussmitglieder
    • Abrechenbare Tätigkeiten und Dokumentation
    • Vergütungshöhe
      • Abrechnung nach Stundensätzen
      • BGH: Ausnahmsweise Pauschalhonorar, das sich an Verwaltervergütung orientiert
    • Zeitpunkt und Form der Abrechnung
    • Anwaltliche Mitglieder, Abgrenzung zur Mandatstätigkeit
    • Institutionelle Mitglieder
  • Beendigung der Mitgliedschaft
    • Individuelle Aufgabe der Mitgliedschaft
      • Amtsniederlegung
      • Entlassung durch das Gericht – Vorliegen eines wichtigen Grundes
    • Vorzeitige Auflösung des Gläubigerausschusses
      • Selbstauflösungsrechte
      • Vorschlagsrechte des Insolvenzverwalters oder der Gläubigerversammlung
    • Beendigung im Zuge der Verfahrensaufhebung

Teilnehmerstimmen

  • "Sehr guter Referent! Bester Vortrag zu Thema GA!"
    Torsten Steinwachs, BMS Bond Management Support

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH

Der RWS Verlag in Köln bietet juristische Seminare für die Praxis an. Das Angebot richtet sich an Juristen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie deren Mitarbeiter. Im Mittelpunkt stehen aktuelle wirtschaftsrechtliche Themen, Foren und Tagungen sowie die Diskussion neuester Rechtsprechung. Der RWS Verlag ist ein seit 1977 etablierter Fachverlag mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht. Das Verlagsprogramm umfasst diverse Fachzeitschriften zum Insolvenzrecht, Bankrecht, Immobilienrecht und Wettbewerbsrecht sowie ein breites Spektrum wirtschaftsrechtlicher Publikationen in Form von Gesetzeskommentaren, Handbüchern, Skripten, Loseblattwerken und elektronischen Medien.

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