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Praktiker-Seminar Eigenverwaltung in Zeiten des ESUG [§ 15 FAO]
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH

Zielgruppe: 

  • Insolvenzverwalter;
  • Fachanwälte für Insolvenzrecht;
  • Rechtsanwälte mit entsprechendem Schwerpunkt;
  • Sanierungsberater;
  • Mitglieder von Gläubigerausschüssen;
  • Mitarbeiter von Banken;
  • Kreditversicherer;
  • Arbeitnehmervertreter.

Abschluss: 

§ 15 FAO

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 6 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Über die Anerkennung entscheidet der VID (Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.).

Beschreibung: 

Berater – Gläubigerausschuss – Sachwalter – Insolvenzgericht

  • (Vorläufige) Eigenverwaltung aus Sicht des Insolvenzrichters, des (vorläufigen) Sachwalters und aus Sicht des Beraters
  • Spezialfall Schutzschirmverfahren
  • Gerichtliche Entscheidungen – klare Linien oder Wildwest?

Inhalte: 

  • (Vorläufige) Eigenverwaltung aus Sicht des Insolvenzrichters
    • Antragstellung, insbesondere: Der verunglückte § 13 Abs.1 InsO
    • Vorläufiger Gläubigerausschuss: Zusammensetzung, Einsetzung, Beschlussfassung
    • Vorläufiger Sachwalter: Anforderungen und Auswahl
    • Der vorläufige Sachwalter als Sachverständiger?
    • Nachteilhaftigkeit der Eigenverwaltung
    • Das Gericht als Garant für die Geltendmachung der Insolvenzanfechtung
    • Veröffentlichung oder "stilles" Sanierungsverfahren
  • (Vorläufige) Eigenverwaltung aus Sicht des (vorläufigen) Sachwalters
    • Rollenverteilung zwischen Sachwalter und Schuldner
    • Mitwirkung des vorläufigen Sachwalters – Pflicht, Recht oder Haftungsfalle?
    • Haftung des (vorläufigen) Sachwalters
    • Versicherungsschutz
    • Vergütung des (vorläufigen) Sachwalters
  • (Vorläufige) Eigenverwaltung aus Sicht des Beraters
    • Der Berater im Lager des Schuldners – vom "klassischen" Mandatsverhältnis bis hin zum "Chief Restructuring Officer"
    • Sanierungsberatung außerhalb und innerhalb des Insolvenzverfahrens ("freie Sanierung", Antragstellung und Insolvenzplan)
    • Rechtsstellung des beratenen Schuldners in der (vorläufigen) Eigenverwaltung, insbesondere die Befugnis zur Begründung von Masseverbindlichkeiten
    • Insolvenzgeld und Vorfinanzierung im Verfahren nach §§ 270 a, b InsO
    • Steuern in der (vorläufigen) Eigenverwaltung
    • Gesellschaftsrechtliche "Binnenorganisation" in der Eigenverwaltung
    • Haftung des Beraters
    • Vergütung des Beraters
  • Spezialfall Schutzschirmverfahren – Top oder Flop?
    • Anordnungsvoraussetzungen, insbesondere die Anforderungen an "Sanierungsfähigkeitsbescheinigung" und Aussteller
    • Der mitgebrachte vorläufige Sachwalter
    • Aufhebung des Schutzschirmverfahrens
  • Gerichtliche Entscheidungen – Smashes und Trashes

Teilnehmerstimmen

  • "Sehr aktuell mit vielen hilfreichen Hinweisen für die Praxis."
  • "Eines der besten Seminare, das ich je besucht habe, und ich habe schon viele besucht."
  • "Sehr guter aktueller Überblick über das ESUG. Spritzige Art des Vortrags."
  • "Zwei sehr gute Referenten mit hoher Praxisnähe."
  • "Sehr sympathische Dozenten. Gut strukturierte Vorträge, trotzdem waren beide flexibel und offen für Rückfragen. Gutes Zusammenspiel zwischen Verwalter und Richter durch gegenseitige Rückfragen."

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH

Der RWS Verlag in Köln bietet juristische Seminare für die Praxis an. Das Angebot richtet sich an Juristen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie deren Mitarbeiter. Im Mittelpunkt stehen aktuelle wirtschaftsrechtliche Themen, Foren und Tagungen sowie die Diskussion neuester Rechtsprechung. Der RWS Verlag ist ein seit 1977 etablierter Fachverlag mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht. Das Verlagsprogramm umfasst diverse Fachzeitschriften zum Insolvenzrecht, Bankrecht, Immobilienrecht und Wettbewerbsrecht sowie ein breites Spektrum wirtschaftsrechtlicher Publikationen in Form von Gesetzeskommentaren, Handbüchern, Skripten, Loseblattwerken und elektronischen Medien.

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