Mitarbeiterschulung Vergütung im Insolvenzverfahren RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
Zielgruppe:
Insolvenzsachbearbeiter;
Insolvenzassistenten;
Mitarbeiter in :
Insolvenzverwalterbüros;
Rechtsanwaltskanzleien;
Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Junge Juristen und Rechtsanwälte.
Abschluss:
GOI
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Über die Anerkennung entscheidet der VID (Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.).
Beschreibung:
Die Systematik der InsVV!
Vergütung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters
Vergütung des Insolvenzverwalters im vereinfachten Insolvenzverfahren und des Treuhänders nach § 293 InsO
Exkurs: Vergütung Nachtragsverteilung, des Sachwalters/-verständigen und von Gläubigerausschussmitgliedern
Inhalte:
Vergütung des Insolvenzverwalters
Grundlagen und Besonderheiten zur Ermittlung der Berechnungsmasse gemäß § 1 InsVV
Vergütung des Insolvenzverwalters im vereinfachten Insolvenzverfahren und des Treuhänders nach § 293 InsO
Exkurs: Vergütung Nachtragsverteilung, des Sachwalters/-verständigen und von Gläubigerausschussmitgliedern
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Praxisalltag: Gemeinsames Erarbeiten von Lösungsansätzen, Fallbeispiele und Musterlösungen
Teilnehmerstimmen
"Sehr praxisnahe Erläuterungen, verständlich und nachvollziehbar auch für Neulinge auf dem Gebiet der Vergütung." Anke Kinze, Mönning & Partner
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
Der RWS Verlag in Köln bietet juristische Seminare für die Praxis an. Das Angebot richtet sich an Juristen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie deren Mitarbeiter. Im Mittelpunkt stehen aktuelle wirtschaftsrechtliche Themen, Foren und Tagungen sowie die Diskussion neuester Rechtsprechung. Der RWS Verlag ist ein seit 1977 etablierter Fachverlag mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht. Das Verlagsprogramm umfasst diverse Fachzeitschriften zum Insolvenzrecht, Bankrecht, Immobilienrecht und Wettbewerbsrecht sowie ein breites Spektrum wirtschaftsrechtlicher Publikationen in Form von Gesetzeskommentaren, Handbüchern, Skripten, Loseblattwerken und elektronischen Medien.