
Zielgruppe: Betriebsräte
Geheimhaltungspflicht:
Der Appell an die Betriebsräte, Personalräte etc. die
Geheimhaltungspflicht gemäß § 79 BetrVG zu wahren, wird von Arbeitgebern gerne bei Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialpläne, bei Einforderung sensibler Personal- und Wirtschaftsdaten eines Unternehmens etc. eingefordert.
Viele Betriebsräte, Personalräte sind verunsichert. Was dürfen und was
müssen sie erfahren und welche Informationen dürfen an die Belegschaft
weitergegeben werden? Welche Konsequenzen können bei Verletzung dieser
Verpflichtungen eintreten?
Haftungsrechtliche Risiken in der Betriebsratsarbeit:
Betriebsräte werden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit mit unterschiedlichen haftungs- und strafrechtlichen Risiken konfrontiert.
Nur wenige Betriebsräte sind sich der kompletten Tragweite bewusst.
In diesem Seminar lernen Sie praxisnah die haftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen kennen, die Ihnen bei Pflichtverletzung drohen können.
Für Betriebsratsmitglieder, die dieses Wissen noch nicht durch einen entsprechenden Seminarbesuch erworben haben, stellt der Inhalt die Erforderlichkeit nach § 37.6 BetrVG dar.
§ 79 BetrVG Geheimhaltungspflicht
- Was beinhaltet diese Geheimhaltungspflicht?
- Betriebsgeheimnisse, Geschäftsgeheimnisse
- Verschwiegenheitspflicht als Druckmittel des Arbeitgebers
- Beispiele aus der Rechtssprechung
Grobe Pflichtverletzung
- Was stellt eine „grobe“ Pflichtverletzung durch den Betriebsrat dar?
- Beispiele aus der Praxis / Rechtsprechung
- Was stellt eine „grobe“ Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber dar?
- Beispiele aus der Praxis/Rechtsprechung
§ 23 BetrVG Haftung des Betriebsrats & haftungsrechtliche Risiken der Betriebsratsarbeit
- bei fehlerhafte Beratung von Arbeitskollegen/innen
- Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht
- bei Verursachung nicht erforderlicher oder unverhältnismäßiger Kosten
- für „im Namen des Betriebsrats“ oder „im eigenen Namen“ geschlossene Verträge
- Beispiele aus der Rechtsprechung
Strafrechtliche Risiken
- Vermögensdelikte - Freistellungsbetrug, Untreue
- Korruptionsstraftaten – Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung
- Nötigung und Erpressung, Rechtswidriger Arbeitskampf
- „Gestaltung“ von Sitzungsprotokollen
- Beleidigung, Verleumdung
- Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz – Weitergabe von Insiderinformationen
Sanktionen
- gegen den Betriebsrat
- gegen einzelne Betriebsratsmitglieder
- gegen den Arbeitgeber
§ 2 BetrVG Die „vertrauensvolle“ Zusammenarbeit.
Wir richten uns nach IhremTerminwunsch.
Das Seminar kann bei Ihnen im Haus (Inhouse) oder einem Hotel Ihrer Wahl stattfinden.
Da es sich um ein individual Seminar nur für Ihr Gremium handelt, kann der Inhalt auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden.
Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot!
Kontakt: info@seminare-br.de
Weitere Seminarthemen finden Sie auch auf unserer Webseite:
www.seminare-betriebsrat.de
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