
Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass für besonders schutzwürdige Daten mit Personenbezug eine Vorabkontrolle eingeführt wird. Bis zum Ende der Übergangsfrist musste jedes Unternehmen nach dem BDSG Verfahrensverzeichnisse implementiert haben. Diese Frist ist am 23.05.2004 abgelaufen! Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder. Bei der Umsetzung des Verfahrensverzeichnisses treten immer wieder Schwierigkeiten auf. Mit diesen Schwierigkeiten befasst sich das Vertiefungsseminar. Besuchen Sie auch das Fachseminar "Verfahrensverzeichnis und Vorabkontrolle" am Vortag.
- Organisation der Erstellung und Pflege eines Verfahrensverzeichnisses – Abgrenzung der Verantwortlichkeiten sowie Hilfsmittel
- Praktische Übung zur Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses
- Inhaltliche und organisatorische Voraussetzungen einer Vorabkontrolle
- Praktische Übung zur Durchführung einer Vorabkontrolle – Herangehensweise bei der Rechtmäßigkeitsprüfung und Dokumentation
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