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Datenschutz in der Sozialleistungsverwaltung
actus-IT

Zielgruppe: Behördliche Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten umgehen, Amtsleiter, Dezernenten, Personalratsmitglieder, behördliche Datenschutzbeauftragte und deren Mitarbeiter, Mitarbeiter der Sozialleistungsträger, Beschäftigte in der Sozialverwaltung (Sozial- und Jugendämter).

Voraussetzungen: Die Mindestteilnehmerzahl für das Seminar beträgt 5 Personen.

Beschreibung: Ihr Nutzen:
Die anspruchsvolle Tätigkeit in der Sozialverwaltung erfordert einen rechtssicheren Umgang mit Sozialdaten und genaue Kenntnis des Sozialdatenschutzes. Durch das Seminar „Datenschutz in der Sozialleistungsverwaltung“ lernen Sie die Grundlagen sowie die Anwendungsfelder des kommunalen Sozialdatenschutzes kennen und anwenden. Bearbeitet werden die Regelungen des Sozialgesetzbuches X nach §§ 67 ff sowie die bereichsspezifischen Normen aus dem SGB II (Jobcenter) bzw. SGB VIII (Jugendamt). Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, komplexe Fragen der Zulässigkeit der Datenverarbeitung von Sozialdaten zu erkennen und zu bewerten. 
Hier finden Sie den kompletten Seminarkatalog.

Inhalte: Inhalt:
Allgemeiner Datenschutz

  • Die informationelle Selbstbestimmung
  • Gesetzeslandschaft des Datenschutzes
Sozialdatenschutz
  • Rechtliche Grundlagen - SGB X
  • Datenaustausch von Sozialdaten mit anderen Stellen
  • Datenschutz im Jobcenter - SGB II
  • Datenschutz im Jugendamt – SGB VIII
  • Datenschutz im Ausländeramt – AsylbLG
  • Datenschutz im Gesundheitsamt – IfSG 

actus-IT

Wer wir sind: Als bundesweiter Dienstleister ist actus-IT Ihr Partner rund um die Themen „Datenschutz“ und „Datensicherheit“. Actus-IT berät und unterstützt Anbieter im Gesundheitswesen, Unternehmen, Behörden und Verwaltungen bei allen Fragen des Datenschutzes sowie der Daten-, Informations- und IT-Sicherheit. Unsere Dienstleistungspalette ist flexibel und auf die Anforderungen der Unternehmen und Organisationen individuell abgestimmt. Sie reicht von einem kostenfreien Datenschutz-Basis-Check über die Erstellung der notwendigen Datenschutzakten nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) bzw. Bundes- oder Landesdatenschutzgesetz (BDSG/LDSG), die Erstellung der notwendigen Verfahrensverzeichnisse und die Datenschutzdokumentation bis hin zur Einführung eines Datenschutzmanagementsystems nach ISO 27001. Weiterhin führen wir auf Nachfrage regelmäßige Datenschutzaudits durch und übernehmen für unsere Kunden das Mandat eines externen Datenschutzbeauftragten.

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