
Clientèle ciblée Angesprochen sind alle Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Verkehrswertgutachten zu tun haben. Also neben den Sachverständigen selbst, Makler, Architekten, Bauingenieure, Bank- und Immobilienfachleute, Anwälte, Notare, Steuerberater, Bauträger, Verwaltungsangehörige, Vermögensverwalter und Finanzdienstleister.
Conditions Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
Souscription Teilnahmezertifikat
Warum eine neue Verordnung? Historische Entwicklung der Vorschriften zur Wertermittlung Änderung des BauGB und Vorschriften aus dem Steuerrecht Veränderungen des Grundstücksmarkts Begriffe Einfach neue Worte Marktwert besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale marktübliche Erträge Barwertfaktor zur Kapitalisierung Herstellungskosten Neue Inhalte, die mit Begriffsänderungen verbunden sind Wertermittlungsstichtag sowie Qualitätsstichtag künftige Entwicklungen, anderweitige Nutzungen und Wartezeit „mit hinreichender Sicherheit aufgrund konkreter Tatsachen“ demographische Entwicklung Ableitung der Bodenrichtwerte und erforderlichen Daten durch die Gutachterausschüsse bundeseinheitliche Vorschriften für die Bodenrichtwerte erbesserte Datenbereitstellung für Finanzämter und Sachverständige Wertermittlungsverfahren Verfahrenswahl nach Objekteigenschaft und Datenlage Marktanpassung vor der Berücksichtigung der besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale vornehmen Entwicklungszustand und Grundstückszustand wichtige Merkmale, die den Bodenwert beeinflussen Bodenwertermittlung Vergleichswertermittlung für unbebauten Grund und Boden Anpassung des Bodenrichtwerts an besondere Grundstücksmerkmale Liquidationsverfahren Ertragswertverfahren allgemeines und vereinfachtes Ertragswertverfahren Besonderheiten im DCF-Verfahren marktübliche Erträge unterscheiden sich von der „Marktmiete“ Instandhaltungskosten: Erhaltung des der Wertermittlung zugrunde gelegten Ertragsniveaus vorübergehender und struktureller Leerstand Sachwertverfahren nutzbare bauliche und sonstige Anlagen Außenanlagen und Nebenanlagen Alterswertminderung wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer Sachwertmarktanpassungsfaktor Grundstücksmerkmale wohnungs- und mietrechtliche Bindungen energetische Eigenschaften der Gebäude wirtschaftliche Restnutzungsdauer, Modernisierung Fazit: marktkonforme Wertermittlung
Das neue Recht zur Immobilienbewertung ist im letzten Jahr in Kraft getreten. Somit ändert sich die Bewertung von Immobilien komplett. Alle Änderungen der neuen ImmoWertV sowie die Folgen für die Immobilienbewertung und für die Erstellung und Formulierungen eines Wertermittlungsgutachtens (Immobiliengutachten) werden in diesem Seminar vorgestellt und erläutert. Anhand von vielen Praxisbeispielen werden Ihnen neue Begriffe, neue Regelungen und Vorschriften erläutert.