
Zielgruppe: Ingenieure, Meister, Mechaniker und Monteure mit abgeschlossener Berufsausbildung und artnaher Tätigkeit, die mit Betrieb, Wartung und Instandhaltung von Hebezeugen z.B. Krananlagen, Regalbediengeräten, Gabelstapler und dergleichen, beauftragt sind.
Abschluss: Qualifizierte Teilnahmebescheinigung
Bei dem Betrieb und der Instandhaltung von Kranen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Betrachtungsweisen und Hierarchien eine unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Unfällen, die sich aus einem Lastenabsturz, einem Kranumsturz oder das Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können. Ein Einsturz der gesamten Krankonstruktion kann für das Unternehmen und seine Mitarbeiter dramatische Folgen haben. Gefährdet sind besonders die Personen, die die Krananlagen bedienen, sowie die Beschäftigten, die unter ihnen arbeiten. Dabei sind die Instandhalter bei ihrer Tätigkeit, die manchmal unter schwierigsten Umständen passiert besonders gefährdet. Hier reicht das herkömmliche Wissen über die Gefahren bei diesen Arbeiten oft nicht aus. Um diesen Gefahren zu begegnen sind entsprechende Prüfungen notwendig wie z.B. die Prüfung vor der Inbetriebnahme, die Prüfung nach einer wesentlichen Veränderung sowie die wiederkehrenden Prüfungen verbunden mit einer jährl. Sachkundigenprüfung als wichtiger Bestandteil für das richtige Betreiben von Krananlagen. Diese Tätigkeiten erfordern eine hohe Sach- und Fachkenntnis über die Spezifik eines Kranes und über die Sicherheitsanforderungen. Es ist somit erforderlich, zur Minderung des Ausfallrisikos und der Gefahren, den Anlagenzustand rechtzeitig und fachkundig zu beurteilen. So wird im Vorfeld bei gefährdeten Tätigkeiten mit hohem Risiko die Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung gefordert. Die Teilnehmer werden mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und dem europäischen sowie nationalen Regelwerk vertraut gemacht. Hilfsmittel zur Inspektion und sicheren Reparaturtätigkeit werden erläutert und besprochen.
* Europäisches und nationales Recht * Europäische Normung und nationale Vorschriften * Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung * BGV D6 (UVV Krane - VBG 9) und angrenzende Vorschriften bzw. harmonisierte Normen * Instandhaltung * Wartung, Inspektion, regelmäßige jährliche Prüfung * Festlegung betrieblicher Prüffristen * Sachkundige, befähigte Person * Planung und Gefährdungsbeurteilung von Risiken bei der Instandhaltung * Das Hebezeug * Seine Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen * Arten von Kranen nach Bauart und Steuerung bei der Bedienung * Artverwandte Hebezeuge wie Regalbediengeräte, Hebebühnen, Gabelstapler usw. * Elektrische Ausrüstung nach DIN EN 60204-32 * Auswahl von Steuerungen nach DIN 945-1 und DIN EN 1050 * Durchführung einer wiederkehrenden Prüfung am Hebezeug nach BBG 905 Prüfung von Kranen (ehem. ZH1/27) * Wartung, Einstellung von Sicherheitseinrichtungen * Sichere Zustandsbeurteilung * Abstellung von erkannten Mängeln * Dokumentation festgestellter Mängel * Gefährdungs- und Risikobeurteilung * Ermittlung der Ablegereife von Drahtseilen * Beurteilung der Lebensdauer
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