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Ausbildung zum betrieblichen psychologischen Erstbetreuer
Gesellschaft für Arbeitsmedizin GbR am Carl-Korth-Institut

Zielgruppe: Mitarbeiter, Führungskräfte, Betriebsräte, Personalverantwortliche

Voraussetzungen: Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter sich zum betrieblichen psychologischen Erstbetreuer ausbilden lassen. Sie sollten jedoch eine stabile Persönlichkeit, Kommunikationsfähigkeiten und Einfühlungsvermögen mitbringen.

Abschluss: Teilnahmebescheinigung

Beschreibung: Bedrohungen, tätliche/sexuelle Übergriffe oder Unfälle – im Arbeitsleben kommt es immer wieder zu besonders belastenden Situationen, die zu psychischen Erkrankungen, Arbeits- und Berufsunfähigkeit führen können.
Um solche Folgen zu vermeiden, ist eine frühzeitige kompetente Unterstützung der Betroffenen sinnvoll.
Hier setzt die psychologische Erstbetreuung an: Ihr Ziel ist es, „die akuten Stressreaktionen möglichst zu vermindern und die Weitervermittlung in professionelle psychologische Versorgung sicherzustellen“ (Quelle: DGUV, 2017).
Wann sollte die Erstbetreuung erfolgen?
Die betriebliche psychologische Erstbetreuung sollte erfolgen, wenn Mitarbeiter einer stark belastenden Situa-tion ausgesetzt sind, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen bei den Betroffenen führt.
Um die Folgen für die Betroffenen so gering wie möglich zu halten, sollte die Erstbetreuung zeitnah erfolgen.

Inhalte: Im Rahmen der Ausbildung werden die Teilnehmer befähigt, im Krisen-fall angemessene psychische Erste Hilfe zu leisten.

  • Grundlagen der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung
  • Vorgehen im Umgang mit Betroffenen
  • Gesprächsführung
  • Psychohygiene – die eigene Rolle als Ersthelfer
  • Die Versorgungskette – Weitervermittlung in professionelle Hilfe
  • Betriebliche Versorgungskonzepte
  • Rechtliche Grundlagen
Wir bieten ein kompaktes und zugleich anwendungsorientiertes Ausbildungsseminar für den betrieblichen psychologischen Erstbetreuer an.   
 

Gesellschaft für Arbeitsmedizin GbR am Carl-Korth-Institut

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